Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17488
VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575 (https://dejure.org/2017,17488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2017 - 1 B 15.1575 (https://dejure.org/2017,17488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 1 B 15.1575 (https://dejure.org/2017,17488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 S. 1, Art. 49 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1, Abs. 5; BauGB § 34
    Nachbarklage: Verböserung bei Wiederaufgreifen des Verfahrens (Lärmbelastung durch Tankstelle)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage gegen die Änderung einer Baugenehmigung zum Betrieb einer Tankstelle mit Waschhalle bzgl. der Anhebung des zulässigen Immissionsrichtwerts auf 60 dB(A); Anforderungen an die Gewährleistung des Schutzes vor schädlichen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG, §§ 34, 35 BauGB, Nummern 6.1 Buchst. c, 2.3 Abs. 1 und A.1.3 Buchst. a. TA Lärm
    Baugenehmigungsverfahren: Wiederaufgreifen einer Tankstellengenehmigung im nachbarlichen Interesse und immissionsschutzrechtliche Neubeurteilung | Lärmbelastung durch Tankstelle; Bestandskraft einer Baugenehmigung nach Abschluss eines Vergleichs; Anhebung des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG, §§ 34, 35 BauGB, Nummern 6.1 Buchst. c, 2.3 Abs. 1 und A.1.3 Buchst. a. TA Lärm
    Baugenehmigungsverfahren: Wiederaufgreifen einer Tankstellengenehmigung im nachbarlichen Interesse und immissionsschutzrechtliche Neubeurteilung | Lärmbelastung durch Tankstelle; Bestandskraft einer Baugenehmigung nach Abschluss eines Vergleichs; Anhebung des ...

  • rewis.io

    Nachbarklage: Verböserung bei Wiederaufgreifen des Verfahrens (Lärmbelastung durch Tankstelle)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskraft einer Baugenehmigung nach Abschluss eines Vergleichs; unzulässige Anfechtungsklage eines Nachbarn; Lärmbelastung durch Tankstelle; Anhebung des Immissionsrichtwerts zu Lasten des Nachbarn um 3 dB(A) im wiederaufgenommenen Verfahren; Ermittlung der ...

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage gegen die Änderung einer Baugenehmigung zum Betrieb einer Tankstelle mit Waschhalle bzgl. der Anhebung des zulässigen Immissionsrichtwerts auf 60 dB(A); Anforderungen an die Gewährleistung des Schutzes vor schädlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG, §§ 34, 35 BauGB, Nummern 6.1 Buchst. c, 2.3 Abs. 1 und A.1.3 Buchst. a. TA Lärm
    Baugenehmigungsverfahren: Wiederaufgreifen einer Tankstellengenehmigung im nachbarlichen Interesse und immissionsschutzrechtliche Neubeurteilung | Lärmbelastung durch Tankstelle; Bestandskraft einer Baugenehmigung nach Abschluss eines Vergleichs; Anhebung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 19.12

    Informationszugang zur Verwendung der Sachmittelpauschale durch Abgeordnete

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmten Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit jeweils konkrete Immissionsrichtwerte zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

    d) Der somit für die nördliche Gebäudeseite des Wohnhauses der Kläger maßgebliche Immissionsrichtwert nach Nummer 6.1 Buchst. c der TA Lärm von tags 60 dB(A) wird durch den vom Tankstellenbetrieb ausgehenden Lärm nach den Berechnungsergebnissen der schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... nicht überschritten (Nummern 3.2.1 Abs. 1, 2.4 Abs. 2 und 2.10 der TA Lärm), sodass durch die festgelegten Nebenbestimmungen ein ausreichender Schutz der Kläger gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmten Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit jeweils konkrete Immissionsrichtwerte zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

    d) Der somit für die nördliche Gebäudeseite des Wohnhauses der Kläger maßgebliche Immissionsrichtwert nach Nummer 6.1 Buchst. c der TA Lärm von tags 60 dB(A) wird durch den vom Tankstellenbetrieb ausgehenden Lärm nach den Berechnungsergebnissen der schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... nicht überschritten (Nummern 3.2.1 Abs. 1, 2.4 Abs. 2 und 2.10 der TA Lärm), sodass durch die festgelegten Nebenbestimmungen ein ausreichender Schutz der Kläger gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmten Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit jeweils konkrete Immissionsrichtwerte zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

    d) Der somit für die nördliche Gebäudeseite des Wohnhauses der Kläger maßgebliche Immissionsrichtwert nach Nummer 6.1 Buchst. c der TA Lärm von tags 60 dB(A) wird durch den vom Tankstellenbetrieb ausgehenden Lärm nach den Berechnungsergebnissen der schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... nicht überschritten (Nummern 3.2.1 Abs. 1, 2.4 Abs. 2 und 2.10 der TA Lärm), sodass durch die festgelegten Nebenbestimmungen ein ausreichender Schutz der Kläger gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 22 CS 09.3255

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmten Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit jeweils konkrete Immissionsrichtwerte zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

    d) Der somit für die nördliche Gebäudeseite des Wohnhauses der Kläger maßgebliche Immissionsrichtwert nach Nummer 6.1 Buchst. c der TA Lärm von tags 60 dB(A) wird durch den vom Tankstellenbetrieb ausgehenden Lärm nach den Berechnungsergebnissen der schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... nicht überschritten (Nummern 3.2.1 Abs. 1, 2.4 Abs. 2 und 2.10 der TA Lärm), sodass durch die festgelegten Nebenbestimmungen ein ausreichender Schutz der Kläger gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; U.v. 11.12.2003 - 7 C 19.12 - BVerwGE 119, 329; BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 - BayVBl 2011, 181).

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Das Verwaltungsverfahren wird dabei zunächst in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung befunden hat (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.1992 - 9 B 18.92 - NVwZ-RR 1993, 667).

    Denn aufgrund des Verweises in Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG auf die Art. 48 Abs. 1 Satz 1, Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG, nicht aber auf die Vertrauenstatbestände der Art. 48 Abs. 1 Satz 2, Art. 49 Abs. 2, 3 und 6 BayVwVfG ist klargestellt, dass ihnen kein Vertrauensschutz nach Art. 48 und Art. 49 BayVwVfG zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.1992 a.a.O.; Falkenbach in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl. 2016, § 51 Rn. 24).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Die Behörde ist im wiederaufgegriffenen Verfahren nicht auf die in Art. 48 und Art. 49 BayVwVfG normierten Möglichkeiten der Aufhebung des Verwaltungsakts ex tunc oder ex nunc beschränkt, sondern sie hat zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt zurückgenommen, geändert oder im Wege eines Zweitbescheids bestätigt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Bei der Bestimmung der näheren Umgebung ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung auswirkt und andererseits die Umgebung den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 08.2890

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens; Nachbar; neues Beweismittel

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Mit rechtskräftigem Urteil des Senats vom 30. Juli 2009 (Az. 1 B 08.2890) wurde der Beklagte verpflichtet, das Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich der Prüfung der Lärmbelastung des Anwesens der Kläger wiederaufzugreifen.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 4 B 74.02

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Zurücknahme einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Vielmehr wird die wechselseitige bodenrechtliche Prägung durch Bau- und Nutzungsstrukturen, Freiflächen und andere Trennungslinien entsprechend der tatsächlichen baulichen Situation bestimmt, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.02 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 14.395

    Speedway-Vereinstraining in Pocking zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2017 - 1 B 15.1575
    Der Nummer 7.2 der TA Lärm liegt jedoch das Anliegen zugrunde, einen gerechten Ausgleich zwischen den Belangen der Nachbarschaft der emittierenden Anlage und dem Wunsch des Anlagenbetreibers zu schaffen, diese fallweise auch unter Überschreitung der grundsätzlich einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nutzen zu können (vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2015 - 22 B 14.395 - BauR 2015, 962).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Dritanfechtungsklage gegen Baugenehmigung für SB-Waschanlage (erfolglos),

    Der Drittbetroffene hat damit grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz seiner materiell-rechtlichen Rechtsposition (vgl. BayVGH, U.v. 2.5.2017 - 1 B 15.1575 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 - juris Rn. 39 f.; VG Bremen, U.v. 8.6.2022 - 1 K 1634/20 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Es ging der Klägerin mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen die streitgegenständliche Genehmigung ferner ersichtlich nicht um ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG wegen Vorliegens eines neuen Beweismittels in Form eines aktuellen Sachverständigengutachtens (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 30.7.2009 - 1 B 08.2890 - juris; U.v. 2.5.2017 - 1 B 15.1575 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 18/19
    Es kommt deshalb entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht darauf an, dass nach obergerichtlicher Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 02.05.2017 - 1 B 15.1575 -, Rn. 20, juris) einer Tankstelle und zwei Wohnhäusern das für einen Ortsteil erforderliche siedlungsstrukturelle Gewicht fehlt.
  • VG München, 02.05.2018 - M 9 K 17.325

    Anzahl von Wohneinheiten sowie Stellplätzen und Verletzung des

    Mischgebiets herrscht (statt aller BayVGH, U.v. 2.5.2017 - 1 B 15.1575 - juris), sind im Rahmen der Abwägung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB jedenfalls keine strengeren Maßstäbe anzulegen als für ein faktisches Dorf- oder Mischgebiet - unabhängig davon, ob § 12 BauNVO anwendbar ist oder nicht.
  • VG München, 27.09.2021 - M 28 K 19.6031

    Zur Frage wann kommunale Freibäder dem Anwendungsbereich der

    Die Klägerin hat insoweit zwar zutreffend vorgetragen, dass in der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung vom 6. September 2017 bei der Bestimmung des "realistischen Durchschnittsbetriebs" (vgl. zu diesem Erfordernis: BayVGH, U.v. 2.5.2017 - 1 B 15.1575 - juris Rn. 27 f.) Kinder unter sechs Jahre unberücksichtigt geblieben sind.
  • VG München, 06.03.2018 - M 9 M 17.3417

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Kosten für Teilnahme eines

    Über die - zugelassene - Berufung wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ebenfalls mündlich verhandelt und die Berufung mit Urteil vom 2. Mai 2017 - 1 B 15.1575 - Entscheidungsabdruck zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht